Unsere Spielregeln / AGB
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Mit dem Kauf einer Eintrittskarte für das Pandaluna SPIELELAND, erkennen Sie unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
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Die gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse, auf unserer Internetpräsentation und unseren Infoblättern zu entnehmen.
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Die Kassenschlusszeiten und die Hinweise unseres Personals, zum Ende des Hallenbetriebes, sind zu beachten.
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Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurück genommen und können bei Verlust leider auch nicht ersetzt werden.
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Die Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Socken betreten werden.
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Unsere Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Aus diesem Grund ist das Rauchen in der Halle, sowie auf den Toiletten strengstens verboten – nur in dem dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Bereich (Draußen) wird das Rauchen gestattet.
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Zuwiderhandeln kann Fehlalarm auslösen. Die Kosten dafür trägt der Verursacher.
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Unsere Gastronomie mit Selbstbedienung bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.
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Behälter aus Glas oder Porzellan, sowie Süßigkeiten, Eis und sonstige Speisen und Getränke dürfen nicht in den Spielbereich mitgenommen werden.
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Unsere Einrichtung dient der Bewegung und dem Spiel, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Wir als Betreiber übernehmen keine Betreuungspflicht für die Kinder. Diese liegt ausschließlich bei der/den Begleitperson/en. Wir fordern die Begleitpersonen ausdrücklich auf, ihre Betreuungspflicht auch wirklich auszuüben.
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Zur Sicherheit der eigenen und anderer Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden.
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Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten.
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Kinder ab 8 Jahren dürfen die Halle ohne die Begleitung eines Erwachsenen besuchen. Der Betreiber oder seine Mitarbeiter übernehmen keine Betreuungspflicht für diese Kinder
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Kinder unter 8 Jahren dürfen die Halle nur in Begleitung eines Erwachsenen besuchen.

